Vorbereitung

Die Praxiserfahrungen aus den Fahrstunden dienen zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Der Fahrlehrer darf den Fahrschüler erst zur Prüfung anmelden, wenn er davon überzeugt ist, dass der Prüfling sein Fahrzeug beherrscht, schwierige Verkehrssituationen meistern und die Prüfung bestehen kann. Anders als bei der theoretischen Prüfung kann man sich nicht unabhängig vom Fahrlehrer vorbereiten, sondern ist auf den Fahrlehrer und dessen Routine angewiesen.

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-Die theoretische Prüfung muss bereits bestanden sein.
-Der Tag der Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters liegen.
-Alle besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) müssen absolviert sein.
-Die Fahrschule muss eine Ausbildungsbestätigung über die praktische Ausbildung ausgestellt haben.

Was wird geprüft

Nobody is perfect das weiß auch der Prüfer. Kein Prüfling fährt völlig fehlerfrei. Der Prüfer muss sich aber davon überzeugen, dass der Prüfling das Fahrzeug sicher beherrscht, sowie die Verkehrsregeln und die Verkehrszeichen beachtet. Außerdem achtet der Prüfer auf umweltschonende Fahrweise. Die Prüfung findet in der Stadt, auf Landstraßen und auch auf der Autobahn statt. Die Strecke bestimmt der Prüfer. Neben der Fahrweise werden auch die Grundfahraufgaben geprüft. Bei einigen Führerscheinklassen muss man auch eine Abfahrtkontrolle durchführen und Handfertigkeiten nachweisen.
Nach der Prüfungsfahrt muss man darauf achten, das Fahrzeug verkehrssicher abzustellen. Wichtig ist, dass man sich so verhält, wie in den letzten Fahrstunden vor der Prüfung, in denen man dem Fahrlehrer gezeigt hat, dass man fahren und parken kann.

Dauer der Prüfung

Die Dauer der Prüfung bestimmt der Prüfer. Bei sehr guter und sicherer Fahrweise kann der Prüfer die Prüfungsdauer verkürzen. Begeht man einen groben Verkehrsverstoß oder zwingt den Fahrlehrer zum Eingreifen, dann kann der Prüfer die Prüfung sofort abbrechen. Es gibt allerdings zeitliche Mindestgrenzen, für die Klasse B ist zum Beispiel 45 Minuten angesetzt.

Führerscheinklassen ohne praktische Prüfung
Für die Klasse L muss man keine praktische Prüfung absolvieren. Das gleiche gilt für die Mofa-Prüfbescheinigung.

Prüfung nicht bestanden, wie gehts weiter?
Hat man bei der Prüfung „Pech gehabt“, darf man die Prüfung nach einer Wartezeit von mindestens 2 Wochen wiederholen. Nach drei „missglückten“ Prüfungen muss man drei Monate warten, bevor man einen neuen Versuch starten darf.


Neu seit 01.07.2004

Seit dem 01.07.2004 gelten für die Führerscheinprüfung neue Regeln. Dies vorneweg: die theoretische Prüfung wird für Pkw- und Motorradkandidaten tendenziell etwas leichter. Zwar sind - wie bisher - 30 Fragen zu beantworten, aber die zulässige Fehlerpunktgrenze wird von 9 auf 10 angehoben. Wer sich allerdings in der Vorfahrt und in der Gefahrenabwehr nicht auskennt und zwei Fragen dieser Kategorien falsch beantwortet, fällt auch bei sonst fehlerfreier Beantwortung aller übrigen Fragen durch. Und das, obwohl die einzelne Frage nur 5 Fehlerpunkte bringt, also rein rechnerisch nur 10 Fehlerpunkte fällig sind.
Wer seinen Führerschein auf eine andere Klasse erweitert, muss nur noch zwanzig Fragen beantworten. In diesen Fällen sind 6 Fehlerpunkte zulässig. In den Lkw- und Busklassen wird die Prüfung allerdings schwerer. Angehende Brummi- und Busfahrer müssen deutlich mehr Fragen beantworten. Dabei geht es vor allem um höhere Sicherheit des Lkw- und Busverkehrs, deshalb kommen auch vermehrt Fragen zur Ladungssicherung hinzu.


Klasse B

Ab 1.07.04 werden nur noch 2 anstatt 3 Grundfahraufgaben verlangt. Anfahren am Berg fällt als Grundfahraufgabe - aber nicht als Lerninhalt - ganz weg. Durch die Neuregelung soll mehr Zeit für das Fahren auf außerörtlichen Straßen frei werden.

In den Motorradklassen wird hingegen die Zahl der Grundfahraufgaben von 5 auf 6 erhöht. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn mehr als 3 Grundfahraufgaben nicht beim ersten Versuch fehlerfrei gefahren werden.

Bei den Lkw- und Lastzugprüfungen muss der Kandidat zusätzlich zeigen, dass er den Lkw oder Lastzug rückwärts, wie zum Be- oder Entladen üblich, korrekt an eine Rampe heran fahren kann. Außerdem wird die reine Fahrzeit in der Prüfung auf 45 Minuten verlängert, so dass die gesamte Prüfung einschließlich der Grundfahraufgaben und der sog. Abfahrtkontrollen künftig 75 Minuten dauert.

| THEORETISCHE PRÜFUNG |

| nach Oben |

FAHRPRÜFUNG