|
PRÜFUNGEN
|
|||||||||||||||||||||||
|
So alt wie der Führerschein ist die Angst vor der Führerscheinprüfung
In Deutschland schreibt das Fahrerlaubnisrecht für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen eine Prüfung vor. Die rechtlichen Grundlagen für die Fahrerlaubnisprüfung ergeben sich aus dem EU-Recht sowie aus der nationalen Gesetzgebung und sind im einzelnen in der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt. Die FeV ist eine unmittelbar für alle Beteiligten und Betroffenen geltende Vorschrift. Je nach Fahrerlaubnisklasse teilt sich die Prüfung in eine theoretische und praktische Prüfung nach den Vorgaben der Prüfungsrichtlinie auf. Die Prüfungsrichtlinie ist für die Prüforganisation (TÜV) verbindlich. Die Prüfungsrichtlinie enthält eine zusammengefaßte Darstellung der wesentlichen, für die Prüfung maßgebenden Vorschriften. Die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung erfolgt durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) für den Kraftfahrzeugverkehr. Dabei handelt der aaSoP im Auftrage des Staates, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich ist. | FAHRPRÜFUNG | |
|||||||||||||||||||||||