Vorbereitung
Das Motto für die theoretische Prüfung lautet: „Gut gelernt ist fast bestanden“.
Daher ist es für das Gelingen der Prüfung sehr wichtig, sich gut auf die Prüfung vorzubereiten. Sollten beim Ausfüllen der Fragebogen Probleme auftreten, kann man sich an den Fahrlehrer wenden, der gerne hilft, Unklarheiten zu beseitigen. Wenn man bis zur Prüfung alle Übungs-Fragebogen fehlerfrei gelöst hat, kann man getrost zur Prüfung gehen. Sicherlich spielt auch die Tagesform eine gewisse Rolle, aber es sollte dennoch klappen.
Die Prüfungs-Fragebogen enthalten dieselben Fragen wie die Übungsbögen. Die Fragen in der Prüfung können zwar anders zusammengestellt sein, es sind aber keine anderen Fragen enthalten.
Voraussetzung
Für die Zulassung zur theoretischen Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Tag der Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters liegen.
Man muss die Mindeststunden an theoretischem Unterricht absolviert haben.
Die Fahrschule muss über die Teilnahme am theoretischen Unterricht eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen.
Der Prüfauftrag muss bei der Prüfstelle (TÜV) eingegangen sein.
Ablauf
Sobald die Vorrausetzungen für die theoretische Prüfung erfüllt sind bekommen Sie bei uns in der Fahrschule ein Infoblatt über den genauen Ablauf der Prüfung, diese finden beim TÜV in Brühl statt.
Der Prüfer kontrolliert die Personalien der Prüflinge und teilt anschließend die Prüfungsfragen aus.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Ein allgemeiner Teil (Grundstoff) und ein klassenspezifischer Teil (Zusatzstoff). Nach dem Ausfüllen des Prüfungsbogens wertet der Prüfer die Ergebnisse aus und teilt sie den Prüfungsteilnehmern mit.
Jeder weiß also direkt nach der Prüfung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Bewertungskriterien
Seit dem 01.07.2004 gelten für die Führerscheinprüfung neue Regeln. Dies vorneweg: die theoretische Prüfung wird für Pkw- und Motorradkandidaten tendenziell etwas leichter. Zwar sind - wie bisher - 30 Fragen zu beantworten, aber die zulässige Fehlerpunktgrenze wird von 9 auf 10 angehoben. Wer sich allerdings in der Vorfahrt und in der Gefahrenabwehr nicht auskennt und zwei Fragen dieser Kategorien falsch beantwortet, fällt auch bei sonst fehlerfreier Beantwortung aller übrigen Fragen durch. Und das, obwohl die einzelne Frage nur 5 Fehlerpunkte bringt, also rein rechnerisch nur 10 Fehlerpunkte fällig sind.
Wer seinen Führerschein auf eine andere Klasse erweitert, muss nur noch zwanzig Fragen beantworten. In diesen Fällen sind 6 Fehlerpunkte zulässig.
In den Lkw- und Busklassen wird die Prüfung allerdings schwerer. Angehende Brummi- und Busfahrer müssen deutlich mehr Fragen beantworten. Dabei geht es vor allem um höhere Sicherheit des Lkw- und Busverkehrs, deshalb kommen auch vermehrt Fragen zur Ladungssicherung hinzu.
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Rechenbeispiel:
Ein Fahrschüler möchte an einem Tag die theoretische Prüfung für die Führerscheinklassen A und B ablegen. Er erhält vom Prüfer den Bogen für den Grundstoff, die klassenspezifischen Fragen der Klasse B und zusätzlich einen Bogen mit den klassenspezifischen Fragen für die Klasse A.
Der Fahrschüler bekommt nach der Prüfung folgendes Ergebnis:
-Grundstoff 5 Fehlerpunkte
-Zusatzstoff A 7 Fehlerpunkte
-Zusatzstoff B 3 Fehlerpunkte
Das führt zu folgenden Konsequenzen:
Führerscheinklasse A durchgefallen (5+7=12 Fehlerpunkte)
Führerscheinklasse B bestanden (5+3=8 Fehlerpunkte)
Der Grundstoff wird zwar nur einmal geprüft, das Ergebnis zählt aber für alle Führerscheinklassen, die gleichzeitig geprüft werden.
Bei der nächsten Prüfung für die Klasse A wird der Fahrschüler erneut in Grund- und Zusatzstoff geprüft. Er muss also den Bogen für den Grundstoff nochmals ausfüllen, obwohl er in der ersten Prüfung nur 5 Fehlerpunkte hatte.
Besonderheiten
Möchte man die Klasse A (leistungsbeschränkt) innerhalb von zwei Jahren auf die Klasse A (unbeschränkt) erweitern, ist keine erneute theoretische Prüfung abzulegen.
Die theoretische Prüfung entfällt auch, wenn man folgende Führerscheinklassen auf die jeweilige Anhängerklasse erweitern möchte:
- B auf BE
- C1 auf C1E
- D1 auf D1E
- D auf DE
Mündliche Prüfung
Es besteht auch die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung, wenn Leseprobleme vorliegen. In diesem Fall sollte man sich vorher beim Fahrlehrer darüber informieren.
Diese Art der Prüfung muss gesondert bei der Prüfstelle angemeldet werden und daher rechtzeitig mit dem Fahrlehrer abgesprochen werden. Der TÜV berechnet hierfür eine zusätzliche Gebühr.
Prüfung in einer anderen Sprache
Für ausländische Mitbürger besteht die Möglichkeit, die Prüfung in der jeweiligen Muttersprache zu absolvieren. Die Fahrschule kennt die Sprachen, in denen die Prüfung abgelegt werden kann. Für diese Sprachen gibt es auch Übungs-Fragebogen. Deshalb sollte man sich bereits bei der Anmeldung informieren, ob die Prüfung in der Muttersprache absolvieren werden kann. Die Fahrschule hat hierzu die entsprechenden Fragebogen in der jeweiligen Sprache.
Sollte in der gewünschten Sprache nicht geprüft werden, kann man verschiedene Alternativen mit dem Fahrlehrer absprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung mit Hilfe eines Dolmetschers oder von Disk in der Muttersprache abzulegen.
Prüfung nicht bestanden, wie gehts weiter ?
Hat man bei der Prüfung „Pech gehabt“, ist dies auch nicht so schlimm. Allerdings muss man mindestens 2 Wochen warten, bis die Prüfung wiederholt werden kann. Nach drei „missglückten“ Prüfungen muss drei Monate gewartet werden, bevor ein neuer Versuch möglich ist.
Ort der Prüfung
Die Prüfung wird abgelegt bei dem:
TÜV in Sonthofen
Freibadstraße 18
Tel.: (0 83 21) 6 64 90
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 07:30 - 12:00 und 12:45 - 16:45
Freitag 07:30 - 12:30
Es muß kein Prüfungstermin mit dem TÜV vereinbart werden.
Mitzunehmen sind:
Ihre von Ihnen und uns unterschriebenen TÜV-Papiere, die Sie nach bestandenem Vortest von uns erhalten Ihren Personal- oder Reisepaß TÜV-Gebühren von ca. 11,- EUR bzw. in ausländischer Sprache von ca. 30,- EUR.
Zahlen Sie bitte nach der bestandenen praktischen Prüfung dort die Gebühren für die Fahrprüfung ein, den Betrag für ihre Klasse nennen wir ihnen in der Fahrschule.
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